Die Förderung im Überblick
- Förderberechtigte
- Deutsche Exportunternehmen
- Förderbetrag
- 95 Prozent der Ausfallsumme werden gedeckt
- Laufzeit
- -
Ein Angebot von: deutsche Bundesregierung
Gegenstand des Angebots
Zur Absicherung der eigenen vertraglichen Verpflichtungen müssen Exporteure häufig eine Garantie gegenüber dem ausländischen Besteller herauslegen. Die Vertragsgarantiedeckung schützt deutsche Exportunternehmen vor Verlusten, wenn Garantien aufgrund politischer oder wirtschaftlicher Risiken in Anspruch genommen werden oder wenn der ausländische Besteller die Garantie widerrechtlich zieht.
Absicherbare Risiken
Entschädigung bei Verlust der Garantiesumme, wenn die Garantie:
- Rechtmäßig in Anspruch genommen wird, weil der Exporteur seine Verpflichtungen aus politischen Gründen nicht erfüllen kann
- Rechtmäßig in Anspruch genommen wird, weil ein Embargo die Vertragserfüllung unmöglich macht
- Widerrechtlich in Anspruch genommen wird aus politischen Gründen
- Widerrechtlich gezogen wird (unfair calling) und der Rückzahlungsanspruch uneinbringlich ist
Beispiele für Anwendungsfälle
- Bietungsgarantien
- Anzahlungsgarantien
- Liefer- und Leistungsgarantien
- Gewährleistungsgarantien
- Erfüllungsgarantien
- Zollgarantien
- Einbehaltablösungsgarantien
Antragsverfahren und Hinweise
Das Entgelt besteht aus einem einmaligen Prozentsatz des gedeckten Garantiebetrages sowie gegebenenfalls speziellen Bearbeitungsgebühren. Die Selbstbeteiligung beträgt 5 Prozent bei allen Risiken.
Die Vertragsgarantiedeckung muss grundsätzlich zusammen mit einer Fabrikationsrisikodeckung oder einer Lieferantenkreditdeckung beantragt werden.
Euler Hermes, Letzte Aktualisierung: