Die Förderung im Überblick
- Förderberechtigte
- Deutsche Exportunternehmen
- Förderbetrag
- 85 bis 95 Prozent der Ausfallsumme werden gedeckt
- Laufzeit
- -
Ein Angebot von: deutsche Bundesregierung
Gegenstand des Angebots
Die Leistungsdeckung ermöglicht es deutschen Exportunternehmen, Forderungen aus der Erbringung von Leistungen abzusichern. Sie gilt nicht für Bauleistungen. Die Deckung schützt vor Zahlungsausfällen, die durch politische oder wirtschaftliche Risiken entstehen können.
Absicherbare Risiken
Absicherung gegen Zahlungsausfälle aufgrund von:
- Insolvenz des Bestellers
- Nichtzahlung der Forderung innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit (protracted default)
- Staatlichen Maßnahmen und kriegerischen Ereignissen
- Nichtkonvertierung/-transferierung von Beträgen in Landeswährung
- Beschlagnahme der Ware aufgrund politischer Umstände
- Unmöglichkeit der Vertragserfüllung aufgrund politischer Umstände
Zahlungsziel
- Kurzfristig (bis zu 2 Jahren)
- Mittel-/langfristig (2 Jahre und mehr)
Länder
- Grundsätzlich sind alle Länder absicherbar, außer Exporte mit Kreditlaufzeiten bis zu zwei Jahren in EU- und OECD-Kernländer.
Antragsverfahren und Hinweise
Das Entgelt besteht aus einem einmaligen Prozentsatz des gedeckten Auftragswertes (ohne Zinsen) sowie speziellen Bearbeitungsgebühren. Die Detailberechnung erfolgt über ein Rechentool. Die Selbstbeteiligung beträgt 5 Prozent bei politischen Risiken und im Regelfall 15 Prozent bei wirtschaftlichen Risiken. Auf Antrag kann die Selbstbeteiligung gegen Zahlung eines Zusatzentgelts auf 5 Prozent reduziert werden.
Die Leistungsdeckung lässt sich für eine bessere Risikoabsicherung mit anderen Absicherungen kombinieren – beispielsweise mit einer Fabrikationsrisikodeckung, einer Vertragsgarantiedeckung oder einer Avalgarantie.
Für die Absicherung von Bauleistungen steht eine gesonderte Bauleistungsdeckung zur Verfügung.
Euler Hermes, Letzte Aktualisierung: