Die Förderung im Überblick
- Förderberechtigte
- Deutsche Leasinggeber (Produzenten, Exporteure oder Leasinggesellschaften)
- Förderbetrag
- 85 bis 95 Prozent der Ausfallsumme werden gedeckt
- Laufzeit
- -
Ein Angebot von: deutsche Bundesregierung
Gegenstand des Angebots
Die Leasingdeckung ermöglicht es deutschen Produzenten, Exporteuren oder Leasinggesellschaften, Leasingforderungen aus internationalen Leasinggeschäften abzusichern. Sie schützt vor Zahlungsausfällen, die durch politische oder wirtschaftliche Risiken entstehen können.
Absicherbare Risiken
Absicherung gegen Zahlungsausfälle aufgrund von:
- Insolvenz des Leasingnehmers
- Nichtzahlung der Leasingforderung innerhalb von einem oder 6 Monaten nach Fälligkeit (protracted default)
- Staatlichen Maßnahmen und kriegerischen Ereignissen
- Nichtkonvertierung/-transferierung von Beträgen in Landeswährung
- Beschlagnahme der Ware aufgrund politischer Umstände
- Unmöglichkeit der Vertragserfüllung infolge politischer Gegebenheiten
Antragsverfahren und Hinweise
Das Entgelt besteht aus einem einmaligen Prozentsatz des gedeckten Auftragswertes (ohne Zinsen) sowie speziellen Bearbeitungsgebühren. Die Detailberechnung erfolgt über ein Rechentool.
Bei einer Standard-Leasingdeckung beträgt die Selbstbeteiligung 5 Prozent bei politischen Risiken und im Regelfall 15 Prozent bei wirtschaftlichen Risiken. Bei einer Leasingdeckung zu verbesserten Konditionen beträgt die Selbstbeteiligung 5 Prozent bei allen Risiken, vorausgesetzt, es handelt sich um Leasing im Investitionsgüterbereich, eine qualifizierte Leasinggesellschaft ist zwischen Hersteller und Leasingnehmer geschaltet, und eine „leasingtypische Abtretungskonstruktion“ ist vereinbart.
Die Leasingdeckung lässt sich für eine bessere Risikoabsicherung mit anderen Absicherungen kombinieren – beispielsweise mit einer Fabrikationsrisikodeckung, einer Beschlagnahmedeckung, einer Vertragsgarantiedeckung oder einer Avalgarantie.
Euler Hermes, Letzte Aktualisierung: