Die Förderung im Überblick
- Förderberechtigte
- Deutsche Exportunternehmen
- Förderbetrag
- Erstattungsquote bis zu 80 Prozent
- Laufzeit
- -
Ein Angebot von: Euler Hermes AG, gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Gegenstand des Angebots
Die Avalgarantie entlastet den Garantiesteller – die Bank oder den Kautionsversicherer – von Regressrisiken, indem der Bund im Ziehungsfall einen Großteil des Betrages der Vertragsgarantie erstattet. Dadurch wird die Absicherung gegen politische und wirtschaftliche Risiken für Exporteure und Garantiesteller deutlich erleichtert.
Vorteile
Der Garantiesteller muss die Vertragsgarantie dann nicht auf die Kreditlinie des Exporteurs anrechnen. Er kann auf weitere Sicherheiten wie ein Bar-Depot verzichten. Die Liquidität des Exporteurs wird nicht einschränkt. Dies erleichtert es dem Exporteur, die vom ausländischen Besteller geforderte Vertragsgarantie zu erbringen.
Bedingungen
- Die Vertragsgarantien müssen vom Bund durch eine Vertragsgarantiedeckung abgesichert sein.
- Gegebenenfalls sind Lieferantenkreditdeckungen notwendig.
Antragsverfahren und Hinweise
Die Avalgarantie muss vom Exporteur beantragt werden. Voraussetzung ist eine Vertragsgarantiedeckung und gegebenenfalls eine Lieferantenkreditdeckung.
Der Exporteur muss technisch und betriebswirtschaftlich in der Lage sein, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Es wird kein separates Avalgarantie-Entgelt für den Exporteur erhoben. Der Bund erhält einen Teil des Avalentgelts vom Garantiesteller.
Die Avalgarantie ergänzt die Vertragsgarantiedeckung. Eine Prämienindikation erhalten Antragsteller beim Online-Antrag.
Euler Hermes , Letzte Aktualisierung: