Die Förderung im Überblick
- Förderberechtigte
- Deutsche Exportunternehmen mit deckungsfähigem Exportumsatz aus verschiedenen Märkten
- Förderbetrag
- 90 Prozent der Ausfallsumme werden gedeckt
- Laufzeit
- 1 Jahr Vertragslaufzeit
Ein Angebot von: deutsche Bundesregierung
Gegenstand des Angebots
Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung light (APG-light) bietet deutschen Exportunternehmen Schutz vor der Nichtzahlung von Forderungen innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit (protracted default), wenn diese durch politische oder wirtschaftliche Risiken verursacht wird.
Zahlungsziel
- Kurzfristig (bis zu 4 Monaten)
Länder
- Einbeziehung aller Länder in den Deckungsschutz, außer Exporte mit Kreditlaufzeiten bis zu zwei Jahren in EU- und OECD-Kernländer
Antragsverfahren und Hinweise
Die APG-light bietet eine einfache und schnelle Abwicklung durch den APG-Online-Service. Seit dem 1. November 2024 gibt es ein vereinfachtes Prüfungsverfahren für Kleinlimite bis zu 50.000 Euro.
Der Anfangsentgeltsatz beträgt 0,8 Prozent des monatlichen Umsatzes, mit einem Mindestentgelt von 1.000 Euro pro Vertragsjahr. Ab dem dritten Vertragsjahr berücksichtigt ein Bonus/Malus-System den individuellen Schadenverlauf. Es fallen keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren an, aber eine Vertragsgebühr bei Limiten für vorübergehend nicht marktfähige Risiken. Die Zahlung erfolgt per Lastschriftverfahren. Es gibt eine Selbstbeteiligung von 10 Prozent bei allen Risiken.
Forderungen, die durch Akkreditive abgesichert sind oder von verbundenen Unternehmen im Ausland stammen, können nicht einbezogen werden. Leistungen können ebenfalls nicht abgesichert werden.
Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light lässt sich für eine noch bessere Risikoabsicherung mit zahlreichen anderen Absicherungen ergänzen – beispielsweise einer Fabrikationsrisikodeckung, einer Beschlagnahmedeckung, einer Vertragsgarantiedeckung oder einer Avalgarantie.
Euler Hermes, Letzte Aktualisierung: