Die Förderung im Überblick
- Förderberechtigte
- Deutsche Exportunternehmen mit einem jährlichen deckungsfähigen Exportumsatz von mindestens 500.000 Euro aus verschiedenen Märkten
- Förderbetrag
- 90 bis 95 Prozent der Ausfallsumme werden gedeckt
- Laufzeit
- 1 Jahr Vertragslaufzeit
Ein Angebot von: deutsche Bundesregierung
Gegenstand des Angebots
Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) bietet deutschen Exportunternehmen Schutz vor Zahlungsausfällen bei Exportgeschäften, die durch politische oder wirtschaftliche Risiken verursacht werden.
Absicherbare Risiken
Absicherung gegen Zahlungsausfälle aufgrund von:
- Insolvenz des Bestellers
- Nichtzahlung innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit (protracted default)
- Staatlichen Maßnahmen und kriegerischen Ereignissen
- Nichtkonvertierung/-transferierung von Beträgen in Landeswährung
- Beschlagnahme der Ware infolge politischer Umstände
- Unmöglichkeit der Vertragserfüllung infolge politischer Umstände
Zahlungsziel
- Kurzfristig (bis zu 12 Monaten)
Länder
- Einbeziehung aller Länder in den Deckungsschutz, außer Exporte mit Kreditlaufzeiten bis zu zwei Jahren in EU- und OECD-Kernländer
- Einbeziehung mehrerer Länder in eine APG
- Erweiterung des Deckungsangebots durch die Ukraine-APG
Antragsverfahren und Hinweise
Die Nutzung des APG-Online-Services ermöglicht eine einfache und schnelle Abwicklung.
Das Entgelt basiert auf einem Prozentsatz des monatlichen Umsatzes und berücksichtigt ein Bonus-/Malus-System. Es fallen keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren an, jedoch wird eine Vertragsgebühr bei nicht marktfähigen Risiken erhoben.
Die Selbstbeteiligung beträgt 10 Prozent bei wirtschaftlichen Risiken, kann aber gegen Zusatzentgelt auf 5 Prozent reduziert werden.
Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung kann zur besseren Risikoabsicherung durch weitere Deckungen wie Fabrikationsrisikodeckung, Beschlagnahmedeckung, Vertragsgarantiedeckung oder Avalgarantie ergänzt werden.
Euler Hermes, Letzte Aktualisierung: