Die Förderung im Überblick

Förderberechtigte
Selbstständige junge KMU, die Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen neu entwickelt oder wesentlich verbessert haben
Förderbetrag
Maximal 7.500 Euro
Laufzeit
Bis zum 31. Dezember 2028

Ein Angebot von: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Gegenstand des Angebots

Gefördert wird die Teilnahme an Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland. Die förderfähigen Messen werden jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) festgelegt.

Leistungen

Nicht rückzahlbare Zuwendung zu den Kosten für Standmiete, Standbau und Pflichtbestandteile des Gemeinschaftsstandes.

Antragsverfahren und Hinweise

Zuwendungsbestimmungen

  • Bewerben können sich selbstständige junge innovative Unternehmen, die ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben, die EU-Definition für ein kleines Unternehmen erfüllen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro), jünger als zehn Jahre alt sind, und Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen neuentwickelt oder wesentlich verbessert haben.
  • Die Förderung umfasst 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei den ersten zwei Teilnahmen, 50 Prozent ab der dritten Teilnahme, bis zu 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.
  • Förderung bis zur Höchstgrenze für „De-minimis“-Beihilfen
  • Berücksichtigung anderweitiger „De-minimis“-Förderungen innerhalb der letzten drei Jahre

Verfahren

  • Administrierende Stelle und Bewilligungsbehörde: BAFA
  • Anmeldung beim Messeveranstalter spätestens acht Wochen vor Messebeginn
  • Antrag auf Förderung unverzüglich beim BAFA einreichen
  • Entscheidung über Bewilligung in der Reihenfolge des Antragseingangs

Ansprechpartner

    • Kontakt
      Messeprogramm Young Innovators
      Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
    Quelle:

    BAFA, Letzte Aktualisierung: