Die Förderung im Überblick
- Förderberechtigte
- Selbstständige junge KMU, die Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen neu entwickelt oder wesentlich verbessert haben
- Förderbetrag
- Maximal 7.500 Euro
- Laufzeit
- Bis zum 31. Dezember 2028
Ein Angebot von: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Gegenstand des Angebots
Gefördert wird die Teilnahme an Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland. Die förderfähigen Messen werden jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) festgelegt.
Leistungen
Nicht rückzahlbare Zuwendung zu den Kosten für Standmiete, Standbau und Pflichtbestandteile des Gemeinschaftsstandes.
Antragsverfahren und Hinweise
Zuwendungsbestimmungen
- Bewerben können sich selbstständige junge innovative Unternehmen, die ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben, die EU-Definition für ein kleines Unternehmen erfüllen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro), jünger als zehn Jahre alt sind, und Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen neuentwickelt oder wesentlich verbessert haben.
- Die Förderung umfasst 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei den ersten zwei Teilnahmen, 50 Prozent ab der dritten Teilnahme, bis zu 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.
- Förderung bis zur Höchstgrenze für „De-minimis“-Beihilfen
- Berücksichtigung anderweitiger „De-minimis“-Förderungen innerhalb der letzten drei Jahre
Verfahren
- Administrierende Stelle und Bewilligungsbehörde: BAFA
- Anmeldung beim Messeveranstalter spätestens acht Wochen vor Messebeginn
- Antrag auf Förderung unverzüglich beim BAFA einreichen
- Entscheidung über Bewilligung in der Reihenfolge des Antragseingangs
Quelle:
BAFA, Letzte Aktualisierung: