Die Förderung im Überblick

Förderberechtigte
Öffentlich-rechtliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen
Förderbetrag
Bis zu 50.000 EUR
Laufzeit
Bis zu 24 Monate

Ein Angebot von: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, gefördert durch: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Gegenstand des Angebots

Das Förderprogramm Klinikpartnerschaften unterstützt thematisch und regional offen Partnerschaftsprojekte zwischen deutschen Organisationen des Gesundheitssektors und öffentlichen Gesundheitseinrichtungen in Ländern niedrigen und mittleren Einkommens. 

Förderfähige Maßnahmen

Kompetenzentwicklung mit dem Ziel, die Gesundheitsversorgung in den Partnerländern nachhaltig zu verbessern.

Leistungen

  • Fördermittel für Reisekosten (z. B. Flugkosten, Unterbringung, Verpflegung, Visa, Versicherung, Tagungsgebühren)
  • Trainingskosten (z. B. Raummiete, Trainingsmaterialien, Übersetzungen, Honorare/Catering während Trainings)
  • Sachmittel (bis zu 30 Prozent der Fördersumme, z. B. für Geräte und Verbrauchsmaterialien),
  • Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5 Prozent der übrigen Budgetpositionen

Antragsverfahren und Hinweise

Nicht gefördert werden: Personalkosten, grundständige Baumaßnahmen sowie Forschungsmaßnahmen; keine Weiterleitung von Mitteln an Dritte

Bewerben können sich öffentlich-rechtliche Einrichtungen und/oder gemeinnützige Organisationen in Deutschland, die eine institutionalisierte Partnerschaft mit einer Rechtskörperschaft bzw. juristischen Person in einem Land niedrigen oder mittleren Einkommens haben oder planen, die öffentliche Gesundheitsleistungen anbietet bzw. mit medizinisch relevanten Maßnahmen einen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitssituation im Partnerland leisten.

Verbände und Organisationen im Partnerland ohne eigenständige Gesundheitsdienstleistungen (wie Hochschulen und Berufsschulen) können keine Projektpartner*innen sein

Antragsfristen

Das Antragsportal steht nach Eröffnung einer Förderrunde sechs Wochen lang  offen.

Antragsunterlagen

Alle Antragsunterlagen werden zu Ausschreibungsbeginn im Antragsportal zur Verfügung gestellt.

Grundsätzlich sind folgende Dokumente erforderlich: Projektantrag mit Details zu Landeskontext und Zielgruppe, Relvanz und  Nachhaltigkeit sowie Risiken und Eigenbeteiligung erfor. Projektplan mit Zielformulierung und Projektbeschreibung, das innerhalb von zwei Jahren zu erreichen ist und realistische Einschätzungen zu finanziellen und personellen Kapazitöten enthält. Der Projektplan sollte zudem zwei aussagekräftige Indikatoren enthalten, die beschreiben, bei welcher Zielgruppe in welchem Zeitraum welche Wirkungen erreicht werden sollen und während des Projekts der Fortschrittskontrolle dienen. 

Antragsprüfung

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist folgt eine formale Prüfung der Anträge. Ein externes Gremium aus Expert:innen zu Medizin und internationaler Zusammenarbeit mit besonderer Erfahrung in der Gesundheitssystementwicklung auf Grundlage langjähriger Erfahrung vor Ort in den Partnerländern bewertet die fachliche Förderwürdigkeit. Nach Zustimmung durch Auftraggeber:innen/Finanzierer:innen erhalten erfolgreiche Anträge einen Zuschussvertrag mit der GIZ.

Auflagen und Bedingungen

Grundsätzlich werden Partnerschaftsprojekte in Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen gemäß den Kriterien des OECD DAC (Entwicklungsausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gefördert. Die aktuelle Länderliste findet sich hier: DAC List of ODA Recipients | OECD.

Von der Förderung ausgenommen sind Klinikpartnerschaften mit der Türkei. Klinikpartnerschaften mit China können nur gefördert werden, wenn sie als Dreieckskooperation in einem anderen Entwicklungsland (v.a. in Afrika) umgesetzt werden. In Myanmar können ausschließlich Projekte gefördert werden, die unmittelbar der Bevölkerung zugutekommen. Jeglicher Beitrag zur Legitimierung des Militärregimes muss ausgeschlossen sein.

Klinikpartnerschaftsprojekte in Afghanistan sind nur dann förderungswürdig, wenn sie unmittelbar der Bevölkerung zugutekommen; jeglicher Beitrag zur Legitimierung der De-facto-Regierung muss ausgeschlossen sein. Die Projekte/Projektpartner müssen Gewähr dafür leisten, dass Frauen die gleiche Chance auf Zugang zu den Projektaktivitäten/Leistungen der geförderten Klinikpartnerschaft haben wie Männer. Nach dem Grundsatz „mit Frauen für Frauen“ muss zudem sichergestellt werden, dass Frauen in den Projekten mitarbeiten können. Es soll nicht zu einem Ersatz von Frauen durch Männer kommen.

Vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine und der politischen Konstellation mit Belarus in diesem Konflikt hat das BMZ die Zusammenarbeit mit staatlichen Akteuren in Belarus bis auf Weiteres ausgesetzt. Dazu zählen auch Krankenhäuser.

Gegebenenfalls können noch weitere Länder etwa aufgrund der Sicherheitssituation vor Ort ausgenommen werden.

Ansprechpartner

    Quelle:

    Förderprogramm Klinikpartnerschaften, GIZ GmbH , Letzte Aktualisierung: