Die Förderung im Überblick

Förderberechtigte
Deutsche Universitätskliniken oder Forschungseinrichtungen
Förderbetrag
Bis zu 300.000 EUR
Laufzeit
Bis zu 24 Monate

Ein Angebot von: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, gefördert durch: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Gegenstand des Angebots

Förderung der Kompetenzentwicklung mit dem Ziel, die Gesundheitsversorgung in den Partnerländern nachhaltig zu verbessern.

Leistungen

  • Fördermittel für Personalkosten, Externe Expert:innen/Consultants
  • Reise-/Transportkosten
  • Veranstaltungskosten
  • Beschaffung von Sachgütern (max. 30 Prozent der Fördersumme)
  • Verwaltungskosten 

Antragsverfahren und Hinweise

Die internationalen Partnerinstitutionen müssen Krankenhäuser mit bestehender wissenschaftlicher Ausrichtung bzw. Universitätskliniken sein, die öffentliche Gesundheitsdienstleistungen für die Allgemeinbevölkerung anbieten und einen klinischen Beitrag zur Verbesserung des Gesundheitsangebots leisten. Zudem muss eine längerfristige, institutionelle Partnerschaft erkennbar sein. Ausschließliche Grundlagenforschung wird nicht gefördert.

Antragsfristen 

Das Antragsportal steht nach Eröffnung einer Förderrunde sechs Wochen lang  offen.

Antragsunterlagen

Alle Antragsunterlagen werden zu Ausschreibungsbeginn im Antragsportal zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich sind folgende Dokumente erforderlich: Projektskizze mit Details zur Forschungsfrage, den Arbeitspaketen und Aktivitäten, der Herleitung und des Verwertungszusammenhangs, Methodik, Nachhaltigkeit, ethische Vertretbarkeit und Qualitätssicherung. 

Projektantrag mit Details zu Landeskontext und Zielgruppe, Relevanz und  Nachhaltigkeit sowie Risiken und Eigenbeteiligung. Projektplan mit Zielformulierung und Projektbeschreibung, das innerhalb von zwei Jahren zu erreichen ist und realistische Einschätzungen zu finanziellen und personellen Kapazitäten enthält. Der Projektplan sollte zudem zwei aussagekräftige Indikatoren enthalten, die beschreiben, bei welcher Zielgruppe in welchem Zeitraum welche Wirkungen erreicht werden sollen und die während des Projekts der Fortschrittskontrolle dienen. 

Antragsprüfung

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist folgt eine formale Prüfung der Anträge. Förderanträge der Förderlinie Academic werden in einem zweistufigen Verfahren durch zwei externe Gremien geprüft. 

Zunächst prüft der wissenschaftliche Beirat, bestehend aus Professor:innen von Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen mit Erfahrungen zur Durchführung  von Partnerschaftsprojekten in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen, die fachliche Förderwürdigkeit. 

Im zweiten Schritt prüft und bewertet ein zweites Gremium (Technisches Komitee) mit medizinischer bzw. pflegerischer Ausbildung, praktischen Erfahrungen aus entsprechender Tätigkeit im Gesundheitswesen sowie besonderer Erfahrung in der Gesundheitssystementwicklung auf Grundlage langjähriger Erfahrung vor Ort in den Partnerländern die fachliche Förderwürdigkeit.

Nach Zustimmung durch Auftraggeber:innen/Finanzierer:innen erhalten erfolgreiche Anträge einen Zuschussvertrag mit der GIZ.

Auflagen und Bedingungen

Grundsätzlich werden Partnerschaftsprojekte in Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen gemäß den Kriterien des OECD DAC (Entwicklungsausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) gefördert.

Von der Förderung ausgenommen sind Klinikpartnerschaften mit der Türkei. Klinikpartnerschaften mit China können nur gefördert werden, wenn sie als Dreieckskooperation in einem anderen Entwicklungsland (v.a. in Afrika) umgesetzt werden. In Myanmar können ausschließlich Projekte gefördert werden, die unmittelbar der Bevölkerung zugutekommen. Jeglicher Beitrag zur Legitimierung des Militärregimes muss ausgeschlossen sein. Klinikpartnerschaftsprojekte in Afghanistan sind nur dann förderungswürdig, wenn sie unmittelbar der Bevölkerung zugutekommen; jeglicher Beitrag zur Legitimierung der De-facto-Regierung muss ausgeschlossen sein. 

Die Projekte/Projektpartner müssen Gewähr dafür leisten, dass Frauen die gleiche Chance auf Zugang zu den Projektaktivitäten/Leistungen der geförderten Klinikpartnerschaft haben wie Männer. Nach dem Grundsatz „mit Frauen für Frauen“ muss zudem sichergestellt werden, dass Frauen in den Projekten mitarbeiten können. Es soll nicht zu einem Ersatz von Frauen durch Männer kommen.

Vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine und der politischen Konstellation mit Belarus in diesem Konflikt hat das BMZ die Zusammenarbeit mit staatlichen Akteuren in Belarus bis auf Weiteres ausgesetzt. Dazu zählen auch Krankenhäuser.

Gegebenenfalls können noch weitere Länder etwa aufgrund der Sicherheitssituation vor Ort ausgenommen werden.

Ansprechpartner

    Quelle:

    Förderprogramm Klinikpartnerschaften, GIZ GmbH , Letzte Aktualisierung: