Die Förderung im Überblick
- Förderberechtigte
- Alle Kreditinstitute mit Zugang zu Finanzkreditdeckungen und Airbusgarantien des Bundes
- Förderbetrag
- Refinanzierung des gesamten ausgezahlten Darlehensbetrages des Exportkredites
- Laufzeit
- -
Ein Angebot von: KfW Bankengruppe, gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Gegenstand des Angebots
Um die Kreditversorgung der deutschen Exportwirtschaft sicherzustellen, bietet die KfW ein Programm zur langfristigen Refinanzierung von bundesgedeckten Exportkrediten an.
Leistungen
Die Förderung wird als Darlehen gezahlt. Die Höhe der Refinanzierung sowie die Konditionen werden individuell für jeden Kredit in Abhängigkeit von Auszahlungs- und Tilgungsprofil festgelegt. Die Bank kann zwischen variablem und festem Zinssatz entscheiden. Die Refinanzierung erfolgt grundsätzlich in der Währung des zugrunde liegenden Exportdarlehens.
Bedingungen
- Der Darlehensvertrag zwischen Bank und Endkreditnehmer ist abgeschlossen.
- Der Vertragsabschluss des zu refinanzierenden Darlehens darf nicht länger als sechs Monate vor Abschluss der Refinanzierungsvereinbarung liegen.
- Die Restlaufzeit des Darlehens beträgt mindestens 3 Jahre.
- Die Mindestzinsvorgaben der EU-Kommission sind erfüllt.
- Der Darlehenszins unterschreitet nicht den nach dem OECD-Konsensus relevanten Mindestzinssatz.
- Der Besteller ist nicht in der Europäischen Union ansässig.
Antragsverfahren und Hinweise
Weitere Bedingungen vor Vertragsschluss
- Unterzeichneter Darlehensvertrag für den Exportkredit
- Dem Kredit muss ein Ausfuhrgeschäft deutscher Exporteure zugrunde liegen.
- Zusage über endgültige Hermesdeckung
- Bestätigung des Bundes über die Förderungswürdigkeit des Neugeschäftes
- Das Vorhaben muss die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Ausschluss bestimmter Vorhaben: Die KfW schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus. Details finden Sie in der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe.
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