Die Förderung im Überblick

Förderberechtigte
Deutsche Unternehmen, die Direktinvestitionen im Ausland vornehmen
Förderbetrag
Je Konzern können bis zu maximal 3 Milliarden Euro pro Land abgesichert werden.
Laufzeit
Regellaufzeit 15 Jahre mit Verlängerungsoption

Ein Angebot von: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Gegenstand des Angebots

Mit den Garantien steht die Bundesregierung deutschen Auslandsinvestitionen in Krisensituationen politisch zur Seite. Sie bieten insbesondere in risikobehafteten Märkten Sicherheit.

Um Schäden zu vermeiden oder zu begrenzen, greift die Bundesregierung zugunsten des Investors im Ausland ein. Zugleich verringert die Entschädigungszusage der Bundesrepublik Deutschland die finanziellen Risiken, die bei Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland durch politische Risiken entstehen können.

Absicherbare Direktinvestitionen

  • Beteiligungen: bei Gründung, Kapitalerhöhung oder Anteilserwerb
  • Beteiligungsähnliche Darlehen der Gesellschafter oder eines Dritten (Bank)
  • Dotationskapital: Kapitalausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten
  • Andere vermögenswerte Rechte wie Konzessionen und Schuldverschreibungen

Antragsverfahren und Hinweise

Die Antragsstellung erfordert eine detaillierte Prüfung der Projekte hinsichtlich ihrer politischen Risiken. Die Höhe der Garantien kann bis zu 3 Milliarden Euro je Konzern und Land betragen. Die genauen Konditionen hängen von der Art des Projekts und den spezifischen Risiken ab.

Mit der Durchführung des Bundesförderinstruments lnvestitionsgarantien hat die Bundesregierung die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) beauftragt.

Ansprechpartner

    Quelle:

    PricewaterhouseCoopers, Letzte Aktualisierung: