Die Förderung im Überblick
- Förderberechtigte
- Kreditinstitute, die antragsberechtigt sind für Finanzkreditdeckungen des Bundes (Hermesdeckungen)
- Förderbetrag
- Maximal 85 Prozent des deckungsfähigen Auftragswertes; maximal 150 Millionen Euro
- Laufzeit
- Kreditlaufzeit in der Regel mindestens 4 Jahre
Ein Angebot von: KfW IPEX-Bank
Gegenstand des Angebots
Unter dem Programm werden Kredite unter Nutzung des von der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellten Sondervermögens aus dem European Recovery Program (ERP) refinanziert. Die Kredite sind staatlich geförderte Exportfinanzierungen, die auf der Commercial Interest Reference Rate (CIRR) basieren und besonders günstige Konditionen für langfristige Kredite bieten.
Programmberechtigt sind Kredite an den jeweiligen Besteller der Exporte (Bestellerkredite) oder an eine Bank im Bestellerland (Bank-zu-Bank-Kredite). Voraussetzung ist, dass die Kredite durch eine Finanzkreditdeckung abgesichert sind.
Das Programm legt einen Fokus auf die Wirtschaftsförderung in Schwellenländern. Es basiert auf den historischen Mitteln des Marshallplans.
Antragsverfahren und Hinweise
Es gilt folgender Ablauf für eine Förderung im Rahmen des ERP-Exportfinanzierungsprogramms:
- Die Bank beantragt bei der KfW die Einbeziehung des zu refinanzierenden Kredites in das ERP-Exportfinanzierungsprogramm. Zu diesem Zeitpunkt muss die vorläufige Deckungszusage des Bundes bereits vorliegen.
- Nach Vollständigkeitsprüfung leitet die KfW den Einbeziehungsantrag an den Bund weiter.
- Nach Feststellung der Förderungswürdigkeit und Genehmigung des Einbeziehungsantrages durch den Bund schließt die Bank mit dem Besteller oder der Bank einen Kreditvertrag ab.
- Kredit- und Refinanzierungsvertrag werden taggleich abgeschlossen. Am Tag des Vertragsabschlusses werden Innen- und Außenzins auf Basis des anwendbaren oder reservierten CIRR-Satzes festgelegt.
KfW IPEX-Bank, Letzte Aktualisierung: