Die Förderung im Überblick
- Förderberechtigte
- Unternehmen mit Projekten in Bergbau, Weiterverarbeitung oder Recycling, sofern die abnehmenden Unternehmen ihren Sitz in der EU haben.
- Förderbetrag
- In der Regel zwischen 50 und 150 Millionen Euro
- Laufzeit
- Anlagezeitraum: 2024 –2028; Laufzeit: Individuell
Ein Angebot von: KfW Bankengruppe, gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Gegenstand des Angebots
Gefördert werden Projekte, die zur nachhaltigen Rohstoffversorgung deutscher Unternehmen beitragen. Dazu zählen Vorhaben in den Bereichen Bergbau, Weiterverarbeitung und Recycling von kritischen Rohstoffen. Die Förderung erfolgt individuell. Vor allem kommen Eigenkapitalinstrumente zum Einsatz in Form einer Minderheitsbeteiligung des Bundes.
Die Projekte müssen zur Stärkung der Lieferkettenresilienz beitragen ohne bestehende Abhängigkeiten von einigen Ländern zu verstärken.
Die Rohstoffe müssen auf der EU-Liste kritischer Rohstoffe stehen oder auf der DERA-Rohstoffliste Risikogruppe 3 zugeordnet sein. Es werden keine Projekte in Ländern gefördert, die auf entsprechenden Sanktionslisten stehen.
Antragsverfahren und Hinweise
Förderfähig sind ausschließlich langfristig angelegte Projekte, die über konkrete Abnahmeverträge (Offtake Agreements) mit Produktionsstandorten in Deutschland oder der EU verfügen. Diese Verträge müssen eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren mit Verlängerungsoption vorsehen.
Die Finanzierung erfolgt durch den Bund und basiert auf einer Prüfung durch unabhängige Gutachter.
Die KfW trifft eine Vorauswahl tragfähiger Projekte und legt diese dem Interministeriellen Ausschuss für Rohstoffprojekte (IMA) vor. Der IMA priorisiert die Projekte für eine vertiefte Due-Diligence-Prüfung und entscheidet abschließend über eine Beteiligung der KfW.
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