Die Förderung im Überblick

Förderberechtigte
Deutsche KMU der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks
Förderbetrag
Jährlich maximal drei Beratungsgutscheine für je 16.524 Euro
Laufzeit
Bis zum 31. Dezember 2027

Ein Angebot von: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Gegenstand des Angebots

Die Beratungsgutscheine Afrika unterstützen deutsche kleine und mittelständische Unternehmen bei der Vorbereitung und Umsetzung wirtschaftlicher Projekte in afrikanischen Märkten. Die Beratung erfolgt durch gelistete Beratungsunternehmen.

Leistungen

  • Marktanalyse / Marktrecherche
  • Vermittlung von Geschäftspartnern und -kontakten
  • Zoll- und Einfuhrbestimmungen
  • Logistik und Transport
  • Business-Case-Berechnung
  • Zertifizierung und Normen
  • Aufbau von Vertriebsstrukturen
  • Finanzierung, Finanzierungsverhandlungen
  • Gründung einer Niederlassung
  • rechtliche Rahmenbedingungen

Antragsverfahren und Hinweise

Die Förderung richtet sich an KMU, das heißt Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro. Jedes Unternehmen kann jährlich maximal drei Beratungsgutscheine für je 16.524 Euro in Anspruch nehmen, mit einer jährlichen Höchstsumme von 49.572 Euro. Dies entspricht einer Förderquote von 85 Prozent bei drei Mal 15 Beratertagen zu je 1.296 Euro netto.

Antragsfristen

  • Unternehmen können innerhalb eines Jahres bis zu drei Beratungsgutscheine für jeweils bis zu 15 Beratertage beantragen.

Einzureichende Dokumente und Anträge

  • De-minimis-Erklärung und KMU-Erklärung (elektronisch mit Antragstellung)
  • Handelsregisterauszug
  • Beschreibung des Vorhabens mit Angaben zu:
    • Geschäftsvorhaben und wirtschaftlichen Projektzielen
    • Bestehenden Aktivitäten in Afrika
    • Gründen für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen
    • Zeitplan für die Umsetzung des Vorhabens

Antragsprüfung und -entscheidung

  • Das BAFA prüft den Antrag hinsichtlich der Förderfähigkeit des Unternehmens und des Vorhabens.
  • Bei positivem Prüfungsergebnis wird ein Zuwendungsbescheid zugesandt.

Hinweise zu Auflagen und Bedingungen

  • Der Beratungsvertrag darf erst nach Bewilligung des Beratungsgutscheins abgeschlossen werden.
  • Die Beratung muss innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung abgeschlossen werden.
  • Unternehmen müssen über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen und Zahlungen nachweisen.
  • Barzahlungen oder Verrechnungen sind nicht förderfähig.
  • Rechnungen müssen vor Einreichung des Verwendungsnachweises vollständig bezahlt sein.

Ansprechpartner

    • Kontakt
      Geschäftsstelle Wirtschaftsnetzwerk Afrika

      Beratungsstelle für deutsche Unternehmen, unterstützt beim Aufbau und Ausbau ihrer Geschäfte in Afrika. Mit einem Netzwerk von über 50 Partnern bietet sie Beratung und...

      Germany Trade & Invest (GTAI)

    Weitere Informationen

      • Africa Business Guide

        Das Onlineportal unterstützt deutsche KMU beim Einstieg in afrikanische Märkte. Es bietet Informationen zu Potenzialmärkten, Geschäftschancen und Ansprechpartnern.

      Quelle:

      Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Letzte Aktualisierung: