Die Förderung im Überblick
- Förderberechtigte
- Deutsche KMU der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks
- Förderbetrag
- Jährlich maximal drei Beratungsgutscheine für je 16.524 Euro
- Laufzeit
- Bis zum 31. Dezember 2027
Ein Angebot von: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Gegenstand des Angebots
Die Beratungsgutscheine Afrika unterstützen deutsche kleine und mittelständische Unternehmen bei der Vorbereitung und Umsetzung wirtschaftlicher Projekte in afrikanischen Märkten. Die Beratung erfolgt durch gelistete Beratungsunternehmen.
Leistungen
- Marktanalyse / Marktrecherche
- Vermittlung von Geschäftspartnern und -kontakten
- Zoll- und Einfuhrbestimmungen
- Logistik und Transport
- Business-Case-Berechnung
- Zertifizierung und Normen
- Aufbau von Vertriebsstrukturen
- Finanzierung, Finanzierungsverhandlungen
- Gründung einer Niederlassung
- rechtliche Rahmenbedingungen
Antragsverfahren und Hinweise
Die Förderung richtet sich an KMU, das heißt Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro. Jedes Unternehmen kann jährlich maximal drei Beratungsgutscheine für je 16.524 Euro in Anspruch nehmen, mit einer jährlichen Höchstsumme von 49.572 Euro. Dies entspricht einer Förderquote von 85 Prozent bei drei Mal 15 Beratertagen zu je 1.296 Euro netto.
Antragsfristen
- Unternehmen können innerhalb eines Jahres bis zu drei Beratungsgutscheine für jeweils bis zu 15 Beratertage beantragen.
Einzureichende Dokumente und Anträge
- De-minimis-Erklärung und KMU-Erklärung (elektronisch mit Antragstellung)
- Handelsregisterauszug
- Beschreibung des Vorhabens mit Angaben zu:
- Geschäftsvorhaben und wirtschaftlichen Projektzielen
- Bestehenden Aktivitäten in Afrika
- Gründen für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen
- Zeitplan für die Umsetzung des Vorhabens
Antragsprüfung und -entscheidung
- Das BAFA prüft den Antrag hinsichtlich der Förderfähigkeit des Unternehmens und des Vorhabens.
- Bei positivem Prüfungsergebnis wird ein Zuwendungsbescheid zugesandt.
Hinweise zu Auflagen und Bedingungen
- Der Beratungsvertrag darf erst nach Bewilligung des Beratungsgutscheins abgeschlossen werden.
- Die Beratung muss innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung abgeschlossen werden.
- Unternehmen müssen über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen und Zahlungen nachweisen.
- Barzahlungen oder Verrechnungen sind nicht förderfähig.
- Rechnungen müssen vor Einreichung des Verwendungsnachweises vollständig bezahlt sein.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Letzte Aktualisierung: