Die Förderung im Überblick
- Förderberechtigte
- Deutsche Unternehmen, deren ausländische Niederlassungen
- Förderbetrag
- Vergünstigte Teilnahmegebühren
- Laufzeit
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Ein Angebot von: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Gegenstand des Angebots
Der Kern des Auslandsmesseprogramms ist die Beteiligung an so genannten German Pavilions. Das sind die Gemeinschaftsstände der Bundesrepublik Deutschland.
Die Zielgruppe sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich unter der Dachmarke "Made in Germany" präsentieren können. Im Rahmen der Auslandsmesseförderung profitieren sie von einem reduzierten Preis für Standmiete und Standbau. Dies ist besonders vorteilhaft für kleine Unternehmen, die oft nicht die Ressourcen haben, um eigene Stände zu finanzieren.
Antragsverfahren und Hinweise
Für eine Teilnahme am Auslandsmesseprogramm müssen sich Unternehmen an die jeweilige Durchführungsgesellschaft wenden. Es erfolgt keine direkte Auszahlung der Förderung an die Unternehmen.
Es dürfen auf den Messen nur Güter ausgestellt werden, die in der Bundesrepublik Deutschland oder im Ausland von deutschen Niederlassungen oder in deutscher Lizenz hergestellt wurden.
Das Auslandsmesseprogramm umfasst Messen weltweit. Die Förderung gilt somit nicht nur für Schwellen- und Entwicklungsländer, sondern auch für Messen in Industrieländern wie beispielsweise die USA, Saudi-Arabien, Italien oder Frankreich.
BMWE, Letzte Aktualisierung: